Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen.
Wer als Kind oder Minderjährige / Minderjähriger sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren.
Wir klären mit Ihnen, ob der Antrag für Sie in Frage kommt und unterstützen Sie bei der Antragstellung in unseren Räumlichkeiten.
Was noch?
Informationen zu den Voraussetzungen und zu Leistungen finden Sie unter http://www.fonds-missbrauch.de in der Rubrik Antragstellung. Neben dem Antragsformular finden Sie dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Der Fonds ist angesiedelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).