Hilfe für Betroffene von Sexualisierter GewaltBetroffene von Sexualisierter Gewalt können Anträge für weiterführende Hilfen stellen. Wir informieren über die Möglichkeiten, beraten und unterstützen bei einer Antragstellung.
Sozial Entschädigungsrecht -SER- nach GewalttatenDas Sozial Entschädigungsrecht beinhaltet einen Anspruch auf staatliche Leistungen für Personen, die durch eine rechtswidrige Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Es ist Teil des deutschen Sozialrechts. Wer Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat ist und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind. Zu den Leistungen, die beansprucht werden können, zählen zum Beispiel Schnelle Hilfe in einer Traumaambulanz, Heil- und Krankenbehandlungen, Rentenleistungen, Fürsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen. Wir stellen hinsichtlich einer Antragstellung Kontakt zu Kooperationspartnern her.Informationen zum Sozial Entschädigungsrecht finden Sie unter:https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziales_entschadigungsrecht/soziale_entschadigung_nach_gesundheitsschaden_sgb_xiv/informationen-zum-sozialgesetzbuch-vierzehntes-buch-soziale-entschadigung-sgb-xiv-229098.htmlInformation zum Sozial EntschädigungsrechtFlyer Soziale Entschädigung