Hilfe Anträge

Hilfe für Betroffene von Sexualisierter Gewalt

Betroffene von Sexualisierter Gewalt können Anträge für weiterführende Hilfen stellen.
Wir informieren über die Möglichkeiten, beraten und unterstützen bei einer Antragstellung.

EHS Antragsstellung

Vereinbaren Sie einen Termin mit Lisa Veenker oder Ingeborg Wibbe unter 0441-16656 in unseren telefonischen Beratungszeiten:
Mo 9 - 11 Uhr
Mi 14 - 16 Uhr
Do 14 - 16 Uhr

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen.

Wer als Kind oder Minderjährige / Minderjähriger sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren.

Wir klären mit Ihnen, ob der Antrag für Sie in Frage kommt und unterstützen Sie bei der Antragstellung in unseren Räumlichkeiten.


Was noch?

Informationen zu den Voraussetzungen und zu Leistungen finden Sie unter http://www.fonds-missbrauch.de in der Rubrik Antragstellung. Neben dem Antragsformular finden Sie dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Der Fonds ist angesiedelt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Sozial Entschädigungsrecht -SER- nach Gewalttaten

Das Sozial Entschädigungsrecht beinhaltet einen Anspruch auf staatliche Leistungen für Personen, die durch eine rechtswidrige Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Es ist Teil des deutschen Sozialrechts. Wer Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat ist und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind. Zu den Leistungen, die beansprucht werden können, zählen zum Beispiel Schnelle Hilfe in einer Traumaambulanz, Heil- und Krankenbehandlungen, Rentenleistungen, Fürsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen.

Wir stellen hinsichtlich einer Antragstellung Kontakt zu Kooperationspartnern her.

Informationen zum Sozial Entschädigungsrecht finden Sie unter:
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziales_entschadigungsrecht/soziale_entschadigung_nach_gesundheitsschaden_sgb_xiv/informationen-zum-sozialgesetzbuch-vierzehntes-buch-soziale-entschadigung-sgb-xiv-229098.html